Fachliche Mitgliedschaften
Schwerpunkte
- Morphologische Bildidentifikation als Kerngebiet in gerichtlichen Bußgeldverfahren und Strafsachen
- Forensische Altersdiagnostik bei rechtlich relevanten Altersgrenzen
- Morphologische Alterung des Menschen und altersabhängige Merkmalsveränderungen
- 3D-Quantifizierung humanmorphologischer Strukturen und standardisierte Vergleichsaufnahmen
Diese Schwerpunkte verbinden praktische Gutachtertätigkeit mit wissenschaftlicher Arbeit. Sie erklären zugleich, warum sich Publikationen, Fallarbeit und methodische Beiträge auf der Website eng aufeinander beziehen.
Überprüfbare Anhaltspunkte
- Gutachtertätigkeit seit 2002
- Eigene Praxis in Berlin seit 2006
- AGIB-Mitgliedschaft als wissenschaftlicher Sachverständiger seit 2008
- Jährliche AGFAD-Zertifizierung seit 2009
- Eigene fachliche Arbeit zu Bildidentifikation, Altersdiagnostik und morphologischer Alterung
Diese Angaben sollen nachvollziehbar machen, auf welcher fachlichen und zeitlichen Grundlage die praktische Tätigkeit beruht.
Für eine Erstanfrage genügen Verfahrensart , Beweisfrage und Materialstand . Daraus lässt sich meist bereits ableiten, ob eine Vorprüfung, eine technische Sichtbarmachung oder eine weitergehende gutachterliche Bearbeitung sinnvoll ist.
Fachliche Standards und Rolle des Sachverständigen
Morphologische Identitätsgutachten setzen besondere Fachkenntnisse, praktische Erfahrung und methodische Sorgfalt voraus. Die Tätigkeit erschöpft sich nicht im bloßen Wiedererkennen oder in einer pauschalen Bildbetrachtung. Erforderlich sind eine strukturierte Analyse einzelner morphologischer Merkmale, die Prüfung ihrer Vergleichbarkeit im konkreten Bildmaterial sowie eine nachvollziehbare Einordnung von Übereinstimmungen, Unterschieden und Unsicherheiten.
Der Sachverständige arbeitet unabhängig und unparteiisch. Er ist an die Beweisfrage gebunden, benennt aber auch offen, wenn das vorgelegte Material für eine belastbare Beurteilung nicht ausreicht oder wenn zusätzliche Vergleichsmöglichkeiten fachlich sinnvoll erscheinen. Angaben zu Qualifikation, gerichtlicher Praxis, fachlicher Einbindung und Publikationen dienen deshalb nicht nur der Information, sondern auch der Transparenz sachverständiger Arbeit.
Ausgewählte Publikationen
Hirthammer, B. J.; Rösing, F. W. Identifikation von Personen auf Bildern. In: Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung . 3. Auflage. München: C.H. Beck; 2021:2901–2916.
Lächler, S.; Hirthammer, B. J.; Rösing, F. W. Quantifying the Asymmetries of the Human Face. HOMO – Journal of Comparative Human Biology . 2020;71(2):91–99.
Rösing, F. W.; Hirthammer, B. J.; Funke, K. Bilder als Beweis: Die morphologische Identifikation im Strafverfahren. Richter ohne Robe . 2013;25(1):7–9.
Weiterführende Arbeiten zu Bildeignung, Beweiswürdigung, Gesichtsasymmetrien und morphologischer Alterung sind auf der Publikationsseite zusammengestellt.